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Sage ich “Ich wollte damals sagen …” & erinnere beruht diese Aussage auf de[m|n] Gedanken, Vorstellungen, etc. an die ich mich erinnere, so muß ein Anderer dem ich nun diese Gedanken,
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Vorstellungen etc. mitteile daraus mit ebensolcher Sicherheit schließen können, ich hätte damals d sagen wollen …. Er könnte das aber nicht. Ja, schlösse ich nun aus dieser Evidenz ich hätte das & das sagen wollen, so würde der Andre mit Recht sagen, dieser Schluß sei sehr unsicher.