Sage ich
“Ich wollte damals sagen
…” & beruht diese Aussage auf
de
n
Gedanken, Vorstellungen, etc. an die ich
mich erinnere, so muß ein Anderer dem ich nun diese Gedanken,
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Vorstellungen etc. mitteile daraus mit ebensolcher
Sicherheit schließen können, ich hätte damals
sagen wollen ….
Er könnte das aber nicht.
Ja, schlösse ich nun aus dieser Evidenz ich hätte das
& das sagen wollen, so würde der Andre mit Recht sagen, dieser
Schluß sei sehr unsicher.