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Denken wir uns einen Stamm, in dessen Sprache ein Ausdruck ist, entsprechend unserm “[E|e]r hat das & das getan”, & einer, der unserm ˇSatz “er kann das & das tun” entspricht. D[er|ie]ser zˇweite Ausdruck wird aber nur dort gebraucht, wo auch der erste berechtigt wäre. ⌊⌊ˇ Beiläufig gesprochen: Sie sagen nur ‘ich kann es tun’, wenn sie es schon getan haben. ⌋⌋
Was aber kann mich rechtfertigen
Was kann mich nun rechtfertigen
, das zu sagen? – Sie haben eine Form
der Mitteilung
des Ausdrucks
, die wir ‘Erzählung vergangener Ereignisse’ nennen würden; w die Umstände unter denen diese Form der Mitteilung gebraucht wird, rechtfertigen
unsere
diese
Bezeichnung. Es kommen
aber
nun
Fälle vor, in denen wir sie
die Frage stellen: “Kann N. das & das tun?”
A
Es wählt z.B. ein Führer Leute aus, die zu einer bestimmten Unternehmung geeignet sind; es soll ˇ z.B. eine Höhe erklettert, ein Fluß durchschwommen werden. Als ˇUnser Kriterium dafür,
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daß der Führer ‘solche Leute auswählt’, ist
nicht
nichts
, was er
sagt
spricht
, sondern sein & der Andern Benehmen & die übrigen Umstände. Der Führer stellt nun in
diesen Fällen
diesem Fall
eine Fragen die, ihren praktischen f Folgen nach zu urteilen,
wiedergegeben werden müßten
wir wiedergeben müßten
durch: – “Kann A A durch den Fluß schwimmen?”, “Kann B auf diesen Felsen klettern?”, etc. Sie werden aber bejahend nur von denen beantwortet, die tatsächlich schon durch diesen Fluß geschwommen sind, etc. Die Fragen des Führers sind nicht in der Form gestellt, in der etwa anläßlich einer Erzählung gefragt wird “Hat A den Fluß durchschwommen?” & sie werden nicht in der Form beantwortet, wie diese Frage. Ist aber Einer nicht schon durch diesen Fluß geschwommen, hat aber etwa durch einen andern breiteren, so beantwortet er die Frage des Führers nicht durch den bejahenden Satz, der der Fragestellung entspricht, sondern erzählt von seiner andern Leistung.