“Aber dann hat de B den Stoff nicht wirklich als den richtigen erkannt.” – Wenn Du willst so brauchst Du (21) nicht unter die Fälle des ‘Erkennens’ zu zählen. Aber wenn es uns klar wird daß die Vorgänge des Erkennens eine große Familie bilden mit einander übergreifenden Familienähnlichkeiten, werden wir wahrscheinlich nicht abgeneigt sein ˇden Fall (21) zu dieser Familie zu rechnen. – “Aber fehlt denn dem B in diesem Fall nicht das Kriterium wonach er den Stoff erk als den rechten erkennen kann? In (19) hatte er z.B. das Erinnerungsbild & er erkannte den Stoff durch
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seine Übereinstimmung mit diesem Bild.” – Aber hatte er auch ein Bild vor sich von dieser Übereinstimmung? , ? so daß er Ein Bild mit dem er die Über[i|e]instimmung zwischen Muster & Stoff mit ihm vergleichen konnte, um zu sehen, ob es die r[e|i]cht[e|i]ge Ubereinstimmung sei? Und hätte man ihm er andrerseits nicht ein solches Bild haben können? Angenommen etwa, A wollte, daß B sich erinnerte, daß hier ein Stoff von der gleichen Farbe wie das Muster verlangt sei, – im Gegensatz zu anderen Fällen ˇetwa, in denen B einen etwas dunkleren Stoff von etwas dunklerer Farbe als das Muster bringen mußte. A gibt
also
nun
dem B ˇauch ein Muster von der gewünschten Übereinstimmung mit, nämlich zwei
Stücke Stoff
Muster
von der gleicher Farbe. – Ist irgend ein solches Zwischenglied zwischen ˇdem Befehl & ˇder Ausführung notwendig das letzte? – Und wenn Du sag[en|st], willst daß B i[m|n] Fall (20) wenigstens das Gefühl der Entspannung hat, das ihm zeigt, daß er woran er den richtigen Stoff erkennen kannˇ, daß der Stoff der richtige ist, – mußte er ein Bild von dieser Entspannung
vor sich haben
habbesitzen
, um an ihm danach die Empfindung zu erkennen, nach der er den richtigen Stoff erkennen sollte?