“Aber dann hat B den Stoff nicht wirklich als den richtigen erkannt.” – Wenn Du willst so brauchst Du (21) nicht unter die Fälle des ‘Erkennens’ zu zählen. Aber wenn es uns klar wird daß die Vorgänge des Erkennens eine große Familie bilden mit einander übergreifenden Familienähnlichkeiten, werden wir wahrscheinlich nicht abgeneigt sein den Fall (21) zu dieser Familie zu rechnen. – “Aber fehlt denn dem B in diesem Fall nicht das Kriterium wonach er den Stoff als den rechten erkennen kann? In (19) hatte er z.B. das Erinnerungsbild & er erkannte den Stoff durch
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seine Übereinstimmung mit diesem Bild.” – Aber hatte er auch ein Bild vor sich von dieser Übereinstimmung? || , || ? so daß er die Übereinstimmung zwischen Muster & Stoff mit ihm || Ein Bild mit dem er die Übereinstimmung zwischen Muster & Stoff vergleichen konnte, um zu sehen, ob es die rechte || richtige Übereinstimmung sei? Und hätte er andrerseits nicht ein solches Bild haben können? Angenommen etwa, A wollte, daß B sich erinnerte, daß hier ein Stoff von der gleichen Farbe wie das Muster verlangt sei, – im Gegensatz zu anderen Fällen etwa, in denen B einen etwas dunkleren Stoff von etwas dunklerer Farbe als das Muster bringen mußte. A gibt nun || also dem B auch ein Muster von der gewünschten Übereinstimmung mit, nämlich zwei Muster || Stücke Stoff von gleicher Farbe. – Ist irgend ein solches Zwischenglied zwischen dem Befehl & der Ausführung notwendig das letzte? – Und wenn Du sagen willst || sagst, daß B im Fall || in (20) wenigstens das Gefühl der Entspannung hat, woran er den richtigen Stoff erkennen kann || woran er erkennen kann, daß der Stoff der richtige ist, – mußte er ein Bild von dieser Entspannung haben || besitzen || vor sich haben, um an ihm || danach die Empfindung zu erkennen, nach der er den richtigen Stoff erkennen sollte?