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   Man hat natürlich das Recht ein Behauptungszeichen zu verwenden wenn ˇman es im Gegensatz, etwa, zu einem Fragezeichen gebraucht. Irreleitend ist es nur, wenn man meint, daß die Behauptung nun aus zwei Akten besteht, dem Erwägen & dem Behaupten (Beilegen des Wahrheitswertes, oder dergl.) & daß wir diese Akte nach dem geschriebenen Satz ausführen, ungefähr wie wir nach Noten singen.
     Mit [d|D]em Mit dem Singen nach Noten ist nunc allerdings das ˇlaute, oder leise, Lesen des geschriebenen Satzes analog zu vergleich[bar|en]; aber nicht
die
eine
Tätigkeit den Satz zu denken. // ; aber nicht ein ‘Denken’ ˇoder ‘Meinen’ des Satzes. // Ist ˇalso ein Behauptungszeichen im geschriebenen Satz, so wird wieder ein Behauptungszeichen im gelesenen sein (etwa die Betonung, oder der Stimmfall). Aber nicht, als ob im geschriebenen das Denken des Satzes besteht nicht darin, daß wir nach den Signalen (
Zeic
Wörtern
des Satzes Gedankenoperationen – u.a. auch das Behaupten – ausführten. Und als seien im Satz die Zeichen, & die Bedeutungen im Denken.
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[Statt des Durchstrichenen S. 87 A]