[Zu S. 161 Bd. X] A) Ich nenne Regeln der Darstellung nicht Konventionen, wenn sie sich dadurch rechtfertigen lassen, daß die Darstellung, wenn sie ihnen gemäß ist, mit der Wirklichkeit übereinstimmt. So ist die Regel, “male den Himmel heller als irgend etwas, was von ihm sein Licht empfängt” keine Konvention.
     Die Regeln der Grammatik lassen sich nicht dadurch rechtfertigen, daß man zeigt, ihre Anwendung führe zu einer Übereinstimmung der Darstellung mit der Wirklichkeit. Denn diese Rechtfertigung müßte das Dargestellte selbst beschreiben.