Hat der ˇrekursive Beweis von a + (b + c) = (a + b) + c ‒ ‒ ‒
A

eine Frage beantwortet? & welche? Hat er eine Behauptung als wahr erwiesen & also ihr Gegenteil als falsch?
      Das, was
Skolem
man
den rekursiven Beweis von A nennt kann man so schreiben:
a + (b + 1) = (a + b) + 1

a + (b + (c + 1) = (a + ((b + c) + 1) = (a + (b + c)) + 1 }(Ƒ)
B


(a + b) + (c + 1) = ((a + b) + c) + 1
    In diesem Beweis kommt offenbar der bewiesene Satz gar nicht vor. – Man müßte nur eine allgemeine Bestimmung machen die den Übergang in ihm erlaubt. Diese Bestimmung könnte man so ausdrücken:

α         φ(1) = ψ(1)


β         φ(c + 1) = F(φ(c)) }(Ƒ) φ(c) = ψ(c)          

γ         ψ(c + 1) = F(ψ(c))

Wenn drei Gleichungen von der Form α, β, γ bewiesen werden sind, so sagen wir es sei „die Gleichung ∆ für alle Kardinalzahlen bewiesen”. Das ist eine Erklärung dieser Ausdrucksform durch die erste. Sie zeigt daß wir das Wort „beweisen” im zweiten Fall anders gebrauchen als im ersten. Es ist jedenfalls irreführend zu sagen wir hätten die Gleichung ∆ oder A bewiesen & vielleicht besser
zu sagen wir hätten etwas ihre Allgemeingültigkeit bewiesen, obwohl das wieder in anderer Hinsicht irreführend ist.
    Hat nun der Beweis B eine Frage beantwortet[?|,] eine Behauptung als wahr erwiesen? Ja, welches ist denn der Beweis B[?|:] ist es die Gruppe der drei Gleichungen von der Form α, β, γ, oder die Klasse der Beweise dieser Gleichungen? Diese Gleichungen behaupten ja etwas (& beweisen nichts in dem Sinne in dem sie bewiesen werden). Die Beweise von α, β, γ aber beantworten die Frage, ob diese drei Gleichungen stimmen, & erweisen die Behauptung als wahr, daß sie stimmen. Ich kann nun erklären: die Frage, ob A für alle Kardinalzahlen gilt, solle
bedeuten
heißen
: „glelten für die Funktionen
      φ(ξ) = a + (b + ξ), ψ(ξ) = (a + b) + ξ
Gleichungen α, β & γ?” Und dann ist diese Frage durch den rekursiven Beweis von A beantwortet, wenn hierunter die Beweise von α, β, γ verstanden werden (bezw. ˇdie Festsetzung von α & die Beweise von β & γ mittels α.).
      Ich kann also sagen, daß der rekursive Beweis ausrechnet, daß die Gleichung A einer gewissen Bedingung genügt; aber es ist nicht
eine
die
Bedingung der Art wie sie etwa die Gleichung (a + b)² = a² + 2ab + b² erfüllen muß um richtig genannt zu werden. Nenne ich A „richtig” weil sie ihre Seiten sich in bestim der bestimmten Weise sich Gleichungen ˇvon der Form α, β, γ dafür beweisen lassen, so verwende ich
jetzt das Wort „richtig” anders als im Falle der Gleichungen α, β, γ, oder (a + b)² = a² + 2ab + b².