Kann man den Begriff des „Satzes” festlegen? oder die allgemeine Form des Gesetzes? – Warum nicht! Wie man ja auch den Begriff Zahl festlegen könnte, etwa durch das Zeichen „[0, ξ, ξ + 1]”. Es steht mir ja frei nur das Zahl zu nennen &
so steht es mir auch frei eine analoge Vorschrift zur Bildung von Sätzen oder Gesetzen zu geben & das Wort „Satz” oder „Gesetz” als ein Äquivalent dieser Vorschrift zu gebrauchen. Wehrt man sich dagegen & sagt es sei doch klar daß damit nur gewisse Gesetze von andern abgegrenzt worden seien, so sage || antworte ich: Ja, Du kannst freilich nicht eine Grenze ziehen, wenn Du von vornherein entschlossen bist keine anzuerkennen! – Sollen die „Sätze” den unendlichen logischen Raum erfüllen, so kann von keiner allgemeinen Satzform die Rede sein. Es frägt sich dann natürlich: Wie gebrauchst Du nun das Wort „Satz”? im Gegensatz wozu? – Etwa im Gegensatz zu „Wort”, „Satzteil”, „Buchtitel”, „Erzählung”¤ etc..