Man hat
natürlich das Recht ein Behauptungszeichen zu verwenden,
wenn man es im Gegensatz etwa zu einem Fragezeichen
gebraucht. Irreleitend ist es nur wenn man meint
daß die Behauptung
nun aus
zwei Akten bestehe dem
Erwägen &
dem Behaupten (
Beilegen des
Wahrheitswertes oder dergl.) & daß wir
diese Akte nach dem geschriebenen Satz ausführen
ungefähr wie wir nach Noten Klavier spielen.
Mit dem Klavierspielen nach Noten ist nun allerdings
das laute, oder auch leise, Lesen nach dem geschriebenen oder
gedruckten Satz zu vergleichen & ganz analog, aber nichts, was
wir denken nennen. Ist also z.B. ein
Behauptungszeichen im geschriebenen Satz, so wird
wieder ein Behauptungs
zeichen im gelesenen sein
(etwa die Betonung oder der Stimmfall). Aber nicht,
als ob im geschriebenen Satz das Zeichen, im Gedachten aber die
Bedeutung anwesend wäre. –