Ich kann gewiß auch das sagen, daß ich mich beim Einsetzen
im Einklang mit
nach
der Definition nach dem Zeichen richte; & dasselbe, wenn ich einen Befehl befolge (wenn ich einen Befehl in Übereinstimmung mit Worterklärungen befolge). – Wenn ich zur Abkürzung setze: Moore ≝ M – so ist nur ‚M’ der Name desselben Gegenstandes wie ‚Moore’, aber doch nicht der Name des Namens ‚Moore’. Die beiden haben einen Träger, aber der linke ist nicht der Träger des rechten. – Gut, – was ◇◇◇, wenn ich aber dem linken Zeichen jetzt einen Namen gebe, – werden kann der gebraucht werden, & kann er nicht gebraucht werden wie ‚M’? Geben wir ihm den Namen ‚A’. Wenn ich dann also sage „zeige auf A, so heißt das soviel wie „Zeige auf das Wort ‚Moore’”, oder auch „zeige auf ‚Moore’”. Also ist A = „Moore”. Also ist A nicht dasselbe wie M. Ich kann ja auch, so lächerlich das klingen mag, definieren N = N, also N zum Stellvertreter seiner selbst nehmen, aber wird es dadurch zu seinem eigenen Namen? D.h. eigentlich: Ich kann ein Ding statt seines Stellvertreters setzen & den Stellvertreter überflüssig machen; kann ich aber auch das Ding statt seines
Namens setzen & diesen überflüssig machen? Kann man also doch das Zeichen N statt des Zeichens ‚N’ gebrauchen? Ja, das ist möglich, aber dann gebraucht man das erste Zeichen in einem andern Sinn, als es geschieht, wenn man es als Name für die Person gebraucht; d.h., die Sätze in denen das Zeichen vorkommt hätten jetzt (ganz) andere Konsequenzen. (Ich kenne mich nicht aus. Und das ist die Formulierung jedes philosophischen Problems) Und zwar hauptsächlich nicht : in der Rolle, die ein Stellvertreter in einem Kalkül spielt. Das ist doch eigentlich kein Stellvertreten. Der Stellvertreter einer Schachfigur ist eben die Schachfigur, also nicht als solcher Stellvertreter eines bestimmten Stückchens Holz. Er würde nur das vertreten was willkürlich ist. Eher könnte man sagen, daß eine Spielfigur jetzt
in's
in das
Amt tritt, das früher eine andere inne hatte. Und die Definition ist ja wie eine Übergabe eines Amtes von einem Zeichen an ein anderes. Dagegen haben der Name & sein Träger als solche nicht das gleiche Amt. Das Amt des Namens zu übertragen ist nicht, dem Namen einen Namen geben.
Jedes
Beides
verbindet zwei Zeichen miteinander, aber in anderer Weise. Die linke Seite der Definition steht (einfach) nicht im Verhältnis zur rechten des Trägers eines Namens
zum Namen. Das heißt, der Übergang vom Namen zur Bedeutung muß anderer Natur sein, als der von Definierendem zu Definiertem. Aber sind nicht beide Übergänge, Übersetzungen von einer Sprache in die andere? Wie kommt es, daß der erstere, gleichsam, nicht der Übergang in einem [ im selben ] Kalkül zu sein scheint? Es ist also ob die Befolgung eines Befehls nicht eine (weitere) Konsequenz aus dem Befehle zöge. – Ich will aber sagen: sie ist doch eine Transformation dieses Befehls. Ja, könnte als weiterer Befehl gelten, & demr Gegenstand A entspricht doch in dieser Transformation dem Zeichen ‚A’.) Oder liegt der Unterschied darin, daß zwar ein Mensch für das Wort ‚Mensch’, aber nicht der Mensch N für ‚N’ eintreten kann? also im Unterschied zwischen Begriffsnamen & Eigennamen?
        Ist es denn also nicht einfach so: das Gleichheitszeichen zwischen zwei Ausdrücken bedeutet, daß die beiden die gleiche Bedeutung haben, d.h. daß die gleichen grammatischen Regeln von ihnen gelten. Aber dies kann man doch vom Namen & Benannten nicht sagen. Auch nicht, wenn beide Zeichen sind. Es ist ja auch die Relation der Bedeutungsgleichheit
symmetrisch & transitiv, nicht aber die von Namen & Benanntem. Der Mensch ist nicht der Name seines Namens (d.h. jedenfalls nicht dadurch, daß dieses Wort sein Name ist; obwohl er natürlich als Name seines Namens gebraucht werden könnte). –
Wenn ich einem Ding einen Namen gebe, so gebrauche ich damit das Ding nicht als ein Zeichen. – Es gibt wohl Fälle, wo die Ausführung des Befehls, darin besteht, daß sich die Träger an Stelle der Namen setzen treten (in Fällen ähnlich dem der Sitzordnung); aber in einem Fall wird A für B eingesetzt, weil die beiden Zeichen gleicher Bedeutung sind, in anderen, weil das eine der Name des andern ist, & ˇin diesem bestimmten Fall das der Übergang vom Satz zur Handlung ist. – Der Wesensunterschied zeigt sich in der Intransitivität der Namengebung. Denken wir uns eine Sprache in der eine Raute ◊ das bedeutet, was in der unsern „Quadrat”; & daß in jener Sprache ein Quadrat □ das Zeichen statt unseres Wortes „Rechteck” ist. Es handelt sich hier nicht um eine Projection die von der Raute durch das Quadrat zum Rechteck führt. Sondern der Prozess der Namengebung endet
beim Benannten. Und der Name des Namens von N ist so wenig (ein) Name von N, als die Frau, die meiner Wäscherin ihre Wäsche wäscht damit meine Wäsche wäscht. Ich bestimme allerdings die Bedeutung eines Worts indem ich es als Name eines Gegenstandes erkläre, & auch, indem ich es als gleichbedeutend mit einem andern Wort erkläre. Aber habe ich denn nicht gesagt, man könnt ein Zeichen nur durch ein anderes Zeichen erklären? Und das ist gewiß so, sofern ich ja die hinweisende Erklärung „das↗ ist N”( ein Zeichen ist. Aber ferner bildet hier auch der Träger von ‚N’ auf den gezeigt wird, einen Teil des Zeichens. Denn: (dieser↗ hat es getan) = (N hat es getan). Dann heißt aber ‚N’ der Name von diesem Menschen, nicht vom Zeichen „dieser↗” von dem ein Teil auch dieser Mensch ist. Und zwar spielt der Träger in dem Zeichen eine ganz besondere Rolle, verschieden von der eines andern Teiles eines Zeichens. (Eine Rolle, nicht ganzc ungleich der des Musters.) Diese Rolle ist gänzlich verschieden von der eines mit dem Namen des Trägers gleichbedeutenden Namens. Der Name des Gegenstandes ist des Namens ist von einem andern gleichbedeutenden Namen so verschieden, wie die Befolgung eines Befehls von einem
mit dem ersten gleichbedeutenden Befehl (& da ist doch ein Unterschied). Ich will sagen: Die hinweisende Erklärung eines Namens ist nicht (etwa) nur äußerlich verschieden von einer Definition wie „1 + 1 = 2” indem etwa das eine Zeichen aus einer Geste meiner Hand statt ◇◇◇ in einem Laut oder Schriftzeichen besteht, sondern sie unterscheidet sich von dieser in logischer Weise [ logisch ] ; wie die Definition die das Wort dem Muster beigesellt von der eines Wortes durch ein Wort. Es wird von ihr in andrer Weise Gebrauch gemacht.
Das Zeichen „1 + 1” hat eine bestimmte Bedeutung, d.h. für das Zeichen gelten gewisse Regeln, es darf …
Für das Zeichen „1 + 1” gelten gewisse Regeln, d.h., das Zeichen hat eine bestimmte Bedeutung, d.h., es darf
in bestimmten Verbindungen vorkommen, durch die Definition setze ich die gleichen Regeln für „2” fest; ich würde aber gänzlich andere Regeln dadurch für „2” festsetzen daß ich es zum Namen von „1 + 1” erklärte. Durch beide Bestimmungen also setze ich ˇgrammatische Regeln fest – das haben sie gemeinsam – aber die Regeln sind ganz
andre
verschieden
. Weil nämlich die Angabe eines Gegenstands als seines Trägers
die Bedeutung des Namens
den Namen
in grundverschiedener Weise bestimmt, als die Angabe die etwa dieses selben Gegenstandes als eines gleichbedeutenden Zeichens (weil ich ja auch für dieses erst Regeln angeben muß; im Gegensatz zum Fall des Trägers). Daran
ändert sich auch nichts in dem Fall, wenn die Befolgung des Befehls im Einsetzen der Gegenstände an die Plätze der Namen besteht. Denn dann ist eben dies die Befolgung des Befehls & eine Einsetzung anderer Gegenstände die ich etwa als den Namen gleichbedeutend erkläre wäre nicht die Befolgung; & ebensowenig die Einsetzung der Namen für der ersten Namen
statt dieser.
für diese.

   Wenn ich also einen Namen hinweisend definiere & einen zweiten durch
den ersten
ihn
, so ist steht dieser zu jenem in anderem Verhältnis [ ist dieser zu jenem in anderer Beziehung ] , als zum Zeichen, das in der hinweisenden Definition gegeben wird [ wurde ] . D.h., dieses letztere ist seinem Gebrauch nach wesentlich von dem Namen verschieden & daher die Definition Verbaldefinition & die hinweisende Definition, ‚Definitionen’ in verschiedenem Sinne des Worts.