| | | | | Ich kann gewiß
auch das sagen, daß ich mich beim Einsetzen der Definition nach dem
Zeichen richte; & dasselbe, wenn ich einen Befehl
befolge (wenn ich einen Befehl in Übereinstimmung mit
Worterklärungen befolge). – Wenn ich zur
Abkürzung setze: Moore ≝ M – so ist nur
‚M’ der Name desselben
Gegenstandes wie ‚Moore’, aber doch nicht der Name des Namens
‚Moore’. Die beiden haben einen
Träger, aber der linke ist nicht der Träger des
rechten. – Gut, – was ◇◇◇, wenn ich aber
dem linken Zeichen jetzt einen Namen gebe, – werden
kann der gebraucht werden, & kann er nicht gebraucht werden
wie ‚M’? Geben wir ihm den Namen
‚A’. Wenn ich dann also sage
„zeige auf A, so heißt das soviel wie
„Zeige auf das Wort ‚Moore’”, oder auch „zeige
auf ‚Moore’”. Also ist A =
„Moore”. Also ist A nicht dasselbe
wie M. Ich kann ja auch, so lächerlich das
klingen mag, definieren N = N, also N zum
Stellvertreter seiner selbst nehmen, aber wird es dadurch zu
seinem eigenen Namen? D.h.
eigentlich: Ich kann ein Ding statt seines Stellvertreters
setzen & den Stellvertreter überflüssig
machen; kann ich aber auch das Ding statt seines
Namens setzen & diesen
überflüssig machen? Kann man also doch
das Zeichen N statt des Zeichens ‚N’
gebrauchen? Ja, das ist möglich, aber dann
gebraucht man das erste Zeichen in einem andern Sinn, als es
geschieht, wenn man es als Name für die Person gebraucht;
d.h., die Sätze in denen das Zeichen
vorkommt hätten jetzt (ganz) andere
Konsequenzen. (Ich kenne mich nicht
aus. Und das ist die Formulierung
jedes philosophischen Problems) Und zwar
hauptsächlich nicht : in der Rolle, die ein
Stellvertreter in einem Kalkül spielt. Das ist doch
eigentlich kein Stellvertreten. Der Stellvertreter einer
Schachfigur ist eben die Schachfigur, also nicht als solcher
Stellvertreter eines bestimmten Stückchens Holz. Er
würde nur das vertreten was willkürlich
ist. Eher könnte man sagen, daß eine
Spielfigur jetzt Amt tritt, das
früher eine andere inne hatte. Und die Definition ist
ja wie eine Übergabe eines Amtes von einem Zeichen an ein
anderes. Dagegen haben der Name & sein Träger
als solche nicht das gleiche Amt. Das Amt des Namens zu
übertragen ist nicht, dem Namen einen Namen geben.
verbindet zwei Zeichen
miteinander, aber in anderer Weise. Die linke Seite der
Definition steht (einfach) nicht im
Verhältnis zur rechten des Trägers eines Namens
zum Namen. Das heißt, der
Übergang vom Namen zur Bedeutung muß anderer Natur sein, als
der von Definierendem zu Definiertem. Aber sind nicht beide
Übergänge, Übersetzungen von einer Sprache in die
andere? Wie kommt es, daß der erstere, gleichsam,
nicht der Übergang in einem [ im
selben ] Kalkül zu sein scheint? Es ist also ob
die Befolgung eines Befehls nicht eine
(weitere) Konsequenz aus dem
Befehle zöge. – Ich will aber sagen: sie ist
doch eine Transformation dieses Befehls. Ja,
könnte als weiterer Befehl gelten, &
demr
Gegenstand A entspricht doch in dieser Transformation dem
Zeichen ‚A’.) Oder liegt der
Unterschied darin, daß zwar ein Mensch für das Wort
‚Mensch’, aber nicht der Mensch N für
‚N’ eintreten kann? also im
Unterschied zwischen Begriffsnamen & Eigennamen?
Ist es denn also nicht einfach so: das
Gleichheitszeichen zwischen zwei Ausdrücken bedeutet, daß die
beiden die gleiche Bedeutung haben, d.h. daß
die gleichen grammatischen Regeln von ihnen gelten.
Aber dies kann man doch vom Namen & Benannten nicht
sagen. Auch nicht, wenn beide Zeichen sind.
Es ist ja auch die Relation der Bedeutungsgleichheit
symmetrisch & transitiv,
nicht aber die von Namen & Benanntem. Der Mensch
ist nicht der Name seines Namens (d.h.
jedenfalls nicht dadurch, daß dieses Wort sein Name ist;
obwohl er natürlich als Name seines Namens
gebraucht werden
könnte). – Wenn ich einem Ding einen Namen
gebe, so gebrauche ich damit das Ding nicht als ein
Zeichen. – Es gibt wohl Fälle, wo die
Ausführung des Befehls, darin besteht, daß
sich die Träger an Stelle der Namen setzen
treten (in Fällen
ähnlich dem der Sitzordnung); aber in einem Fall wird A
für B eingesetzt, weil die beiden Zeichen gleicher
Bedeutung sind, in anderen, weil das eine der Name des andern
ist, & ˇin diesem bestimmten Fall das der
Übergang vom Satz zur Handlung ist. – Der
Wesensunterschied zeigt sich in der
Intransitivität der Namengebung. Denken wir uns
eine Sprache in der eine Raute ◊
das bedeutet, was in der unsern „Quadrat”;
& daß in jener Sprache ein Quadrat
□ das Zeichen statt
unseres Wortes „Rechteck” ist. Es
handelt sich hier nicht um eine Projection
die von der Raute durch das Quadrat zum Rechteck führt.
Sondern der Prozess der Namengebung endet
beim Benannten. Und der Name des
Namens von N ist so wenig (ein)
Name von N, als die Frau, die meiner Wäscherin
ihre Wäsche wäscht damit meine Wäsche wäscht. Ich bestimme allerdings die
Bedeutung eines Worts indem ich es als Name eines Gegenstandes
erkläre, & auch, indem ich es als gleichbedeutend
mit einem andern Wort erkläre. Aber habe ich denn
nicht gesagt, man könnt ein Zeichen nur durch ein
anderes Zeichen erklären? Und das ist gewiß
so, sofern ich ja die hinweisende Erklärung
„das↗ ist
N”( ein Zeichen ist. Aber
ferner bildet hier auch der Träger von
‚N’ auf den gezeigt wird, einen Teil des
Zeichens. Denn:
(dieser↗ hat es getan)
= (N hat es getan). Dann heißt aber
‚N’ der Name von diesem Menschen, nicht
vom Zeichen „dieser↗” von
dem ein Teil auch dieser Mensch ist. Und zwar spielt der
Träger in dem Zeichen eine ganz besondere Rolle,
verschieden von der eines andern Teiles eines
Zeichens. (Eine Rolle, nicht ganzc ungleich
der des Musters.) Diese Rolle ist gänzlich
verschieden von der eines mit dem Namen des Trägers
gleichbedeutenden Namens. Der Name des
Gegenstandes ist des Namens ist von einem
andern gleichbedeutenden Namen so verschieden, wie die Befolgung
eines Befehls von einem mit dem
ersten gleichbedeutenden Befehl (& da ist doch ein
Unterschied). Ich will sagen: Die
hinweisende Erklärung eines Namens ist nicht
(etwa) nur äußerlich
verschieden von einer Definition wie
„1 + 1 = 2” indem etwa
das eine Zeichen aus einer Geste meiner Hand statt ◇◇◇
in einem Laut oder Schriftzeichen besteht, sondern sie
unterscheidet sich von dieser in logischer Weise [ logisch ] ; wie die Definition die das Wort dem
Muster beigesellt von der eines Wortes durch ein Wort. Es
wird von ihr in andrer Weise Gebrauch gemacht.
Das Zeichen „1 + 1” hat eine bestimmte
Bedeutung, d.h. für das Zeichen gelten
gewisse Regeln, es darf … Für das Zeichen
„1 + 1” gelten gewisse
Regeln, d.h., das Zeichen hat eine
bestimmte Bedeutung, d.h., es darf | in bestimmten Verbindungen
vorkommen, durch die Definition setze ich die gleichen Regeln
für „2” fest; ich würde aber gänzlich
andere Regeln dadurch für „2” festsetzen daß
ich es zum Namen von „1 + 1”
erklärte. Durch beide Bestimmungen also setze ich
ˇgrammatische Regeln fest – das haben sie gemeinsam –
aber die Regeln sind ganz . Weil nämlich die Angabe eines
Gegenstands als seines Trägers die
Bedeutung des Namens den Namen | in grundverschiedener Weise bestimmt, als
die Angabe die etwa dieses selben Gegenstandes als eines
gleichbedeutenden Zeichens (weil ich ja auch für dieses erst
Regeln angeben muß; im Gegensatz zum Fall des
Trägers). Daran
ändert sich auch nichts in dem Fall, wenn die Befolgung des
Befehls im Einsetzen der Gegenstände an die Plätze der Namen
besteht. Denn dann ist eben dies die Befolgung
des Befehls & eine Einsetzung anderer Gegenstände die ich
etwa als den Namen gleichbedeutend erkläre wäre
nicht die Befolgung⌊;⌋ & ebensowenig die
Einsetzung der Namen für der ersten Namen
Wenn ich also einen Namen hinweisend definiere
& einen zweiten durch , so
ist steht dieser zu jenem in anderem
Verhältnis [ ist dieser zu jenem in anderer
Beziehung ] , als zum Zeichen, das in der hinweisenden
Definition gegeben wird [ wurde ] .
D.h., dieses letztere ist seinem Gebrauch
nach wesentlich von dem Namen verschieden & daher die
Definition Verbaldefinition & die hinweisende
Definition, ‚Definitionen’ in verschiedenem
Sinne des Worts.
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