Die kritische Stelle [ der Haken ] im vorigen Satz liegt
in in der Bemerkung
im Ausdruck
„wie ich z.B. im Falle (17 + 18)² …”. Wenn ich jemandem im Falle (17 + 18)² die Rechnungsregel (a + b)² = etc gebe, so kann
diese (hier)
das
nicht mehr leisten als unmittelbar die Regel (17 + 18)² = 17² + 2 ∙ 17 ∙ 18 + 18². Ich könnte freilich der Bequemlichkeit halber, wenn „(a + b)² = etc” schon irgendwo aufgeschrieben ist darauf deuten aber was hier an dieser Regel wirkt, [ wirksam ist, ] ist nur, was in der besonderen
Zahlenregel
Ziffernregel
auch steht. Und das Gleiche gilt, natürlich, wenn ich die Beispiele häufe. Nie k[ö|o]mme ich über die besonderen Zahlenregeln hinaus. Der Haken liegt in dem Wort „z.B.” der angeführten Stelle. Dieses Wort macht die Rechnung (17 + 18)² zu einem Beispiel also bereits zum Ausdruck der algebraischen Regel.
Wir rennen uns hier immer …
Der Verstand rennt ˇsich hier immer
wieder den Kopf an beim Versuch die Allgemeinheit in eine
Anzahl
[ Zahl ]
Liste
von
Beispielen aufzulösen. D.h. er will den allgemeinen Satz wiederholen ihn aber doch nicht allgemein wiederholen. Will zwischen dem Allgemeinen & besondern Fällen vermitteln.