/ o  
Nichts was man tut läßt sich endgültig verteidigen. Sondern nur in Bezug auf etwas anderes Festgesetzes.
   D.h., es läßt sich kein kein Grund angeben, warum man so handeln soll (oder hat handeln sollen), als der sagt, daß dadurch dieser Sachverhalt hervorgerufen werden, den man wieder als Ziel hinnehmen muß.