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Denken wir uns nun das Verzeichnis der Statuten für dieses Schießen & es sei in ihm von jenen Grenzfällen gar nicht die Rede. (Das wäre etwa ähnlich, wie wenn einer bei den Berechnungen von Längenausmaßen nur nach den Regeln der Cardinalarithmetik verführe.) Kann man nun sagen das Regelverzeichnis sei wesentlich unvollständig? Denn wenn ein Schuß auf die Grenze zwischen Schwarz & Weiß trifft wird sich doch der Richter irgendwie entscheiden müssen: er wird dann entweder sagen können, dieser Schuß gilt nicht, oder er wird ihn zum Schwarzen rechnen,
u.s.w.
etc.
. Wenn er das ˇgegebene Schema anwenden will so wird er es irgendwie anwenden müssen. Ich meine: Er wird
die Regeln
sie
nur entweder anwenden können wie sie sind, oder andere.
     Man könnte es auch so sagen: Diese Regeln sind eigentlich für ein anderes Spiel gemacht nämlich für eines in bei wo dem es wirklich nur die zwei Möglichkeiten gibt ganz innerhalb & ganz außerhalb dem Kreis des Kreises zu treffen. Wende ich die gleichen Regeln also auf das Scheiben[S|s]chießen an so muß ich seine
Möglichkeiten auf andere Art in die Multiplizität dieser der Regeln projizieren.