Der, welcher darauf aufmerksam macht, daß ein Wort in zwei verschiedenen Bedeutungen gebraucht wurde, oder daß bei dem Gebrauch dieses || eines Ausdrucks uns dieses Bild vorschwebt, & der überhaupt die Regeln feststellt (tabuliert) nach welchen Worte gebraucht werden, hat gar keine Pflicht || ist gar nicht verpflichtet || hat gar nicht die Pflicht übernommen, eine Erklärung (Definition) des Wortes „Regel” (oder „Wort”, „Sprache”, „Satz” etc.) zu geben.