Der Festsetzung Folgen muß ein Vorgang sein, aus dem man den Ausdruck der Regel ablesen kann. Es besteht also nicht darin, daß mehrere Vorgänge || eine Reihe von Vorgängen, Intentionen, einer Regel folgen, denn dann wäre diese Regel wieder ein Erfahrungssatz & natürlich nicht eindeutig durch die Vorgänge || Tatsachen bestimmt.
     Und ich muß die Regel eindeutig aus dem Vorgang ablesen können. Sonst könnte sie ja auch in der Beschreibung des Vorgangs nicht enthalten sein müssen.