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Und hier ist glaube ich ein Hauptanlaßanstoß zum Mißverständnis daß das „[v|V]orkommen von rot” in zwei Tatbeständen einem
als „gemeinsamen Bestandteil” einen doppelten Sinn
zwei ganz verschiedene Bedeutungen
hat zweierlei ganz verschiedenes bedeuten kann. In dem einen Fall heißt es daß sowohl da wie dort etwas rot ist – d.h. die Eigenschaft rot hat. In dem andern Fall handelt es sich nicht um eine Gemeinsamkeit der Farbe (die ja durch eine Farbangabe ausgedrückt würde). sondern