Die Sache ist solange nicht völlig geklärt als über die noch eine Unbefriedigung über die Grenze des Ausdrucks vorhanden ist[.| &] diese nicht vielmehr die Befriedigung bringt. – Denn es
handelt sich nicht darum zu resignieren & eine Forderung zurückzuziehen sondern darum zu erkennen daß die Fo scheinbare Forderung
unsinnig
sinnlos
war. [ … zu erkennen, daß es keine Forderung war ]

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