12.6.
Zur Frage nach der
Existenz der Sinnesdaten. Man
sagt wenn etwas rot
scheint so muß
etwas rot gewesen
sein, wenn
etwas kurze Zeit zu dauern
schien so muß
etwas
kurze Zeit gedauert haben
¤ etc.
Man könnte
nun || nämlich
fragen: Wenn
etwas rot schien woher wissen wir denn daß es
gerade
rot schien. Handelt es sich da um
eine
erfahrungsmäßige Zuordnung dieses
Scheins
& || mit dieser Wirklichkeit.
Wenn etwas „die Eigenschaft
φ zu haben
schien” woher wissen wir daß es
diese Eigenschaft zu haben schien ‒ ‒ ‒.
Was für ein Zusammenhang besteht zwischen es
scheint so & es ist so.
Vor allem
ist es möglich recht zu haben || Vor allem kann der
Schein recht haben oder unrecht. – Er ist auch in
einem Sinne
erfahrungsgemäß mit der Wirklichkeit
verbunden. Man sagt „das
scheint Ty
phus zu sein” & das heißt diese Symptome sind
erfahrungsgemäß mit jenen Erscheinungen
verbunden. Wenn ich sage „das
scheint rot zu sein” & dann
„ja es ist wirklich
rot” so habe ich für die zweite
Aussage || Entscheidung einen Test
angewandt der unabhängig von der ersten Erscheinung
war.
Wenn etwas rot
schien
so war dieser Schein. Und wenn in diesem Schein auch nichts
in demselben Sinne rot
ist in dem jenes Andere rot ist wenn
der Schein recht hätte, so gab es doch in dem Schein etwas dem
Rotsein
Entsprechendes. –
Wenn es scheint als wäre ein physika
lischer
Gegenstand braun
& rund so muß darum natürlich nicht etwas im
physikalischen Sinne braun & rund sein aber es ist etwas
Entsprechendes der Fall. In wiefern kann man aber von etwas
Entsprechendem reden?
‒ ‒ ‒