12.6.
Zur Frage nach der Existenz der Sinnesdaten. Man sagt wenn etwas rot scheint so muß etwas rot gewesen sein, wenn etwas kurze Zeit zu dauern schien so muß etwas kurze Zeit gedauert haben¤ etc. Man könnte nun || nämlich fragen: Wenn
etwas rot schien woher wissen wir denn daß es gerade rot schien. Handelt es sich da um eine erfahrungsmäßige Zuordnung dieses Scheins & || mit dieser Wirklichkeit. Wenn etwas „die Eigenschaft φ zu haben schien” woher wissen wir daß es diese Eigenschaft zu haben schien ‒ ‒ ‒. Was für ein Zusammenhang besteht zwischen es scheint so & es ist so.
Vor allem ist es möglich recht zu haben || Vor allem kann der Schein recht haben oder unrecht. – Er ist auch in einem Sinne erfahrungsgemäß mit der Wirklichkeit verbunden. Man sagt „das scheint Typhus zu sein” & das heißt diese Symptome sind erfahrungsgemäß mit jenen Erscheinungen verbunden. Wenn ich sage „das scheint rot zu sein” & dann „ja es ist wirklich rot” so habe ich für die zweite Aussage || Entscheidung einen Test angewandt der unabhängig von der ersten Erscheinung war.
     Wenn etwas rot schien so war dieser Schein. Und wenn in diesem Schein auch nichts in demselben Sinne rot ist in dem jenes Andere rot ist wenn der Schein recht hätte, so gab es doch in dem Schein etwas dem Rotsein Entsprechendes. – Wenn es scheint als wäre ein physikalischer
Gegenstand braun & rund so muß darum natürlich nicht etwas im physikalischen Sinne braun & rund sein aber es ist etwas Entsprechendes der Fall. In wiefern kann man aber von etwas Entsprechendem reden?
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