Im Ausdruck 0˙
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… kann daher das Wesentliche auch nicht die Reihe von Brüchen sein, denn, die führt zu nichts; sondern nur das Gesetz als allgemeiner Ausdruck von speziellen unendlichen Gesetzen (nicht von speziellen endlichen Reihen). Es ist daher irreführend ihn „0˙
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… ad inf.” zu schreiben. Der Ausdruck darf nicht das variable Resultat eines Gesetzes bezeichnen sondern ein variables Gesetz.